Geschäftsbericht für
das Jahr 2022
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Landesstiftung Opferschutz
Der Vorstand
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1.
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Tätigkeit
der Stiftungsorgane |
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Das Kuratorium trat am 11.07.2022 zusammen.
Das Kuratorium hat den Vorstand entlastet und den
Haushaltsplan für das Jahr 2022 gebilligt.
Präsident des Landgerichts a.D. Eißer wurde
für eine weitere Amtsperiode zum Vorsitzenden
des Vorstands bestellt.
Der Vorstand und der Zuwendungsausschuss
haben auch im Jahre 2022 wegen der Corona-Pandemie
nicht alle Tagungen mit tatsächlicher Anwesenheit
durchführen können. Weitere Entscheidungen
wurden in Telefonkonferenzen oder im schriftlichen
Verfahren getroffen.
Der Landesstiftung Opferschutz stand im Jahr 2022
ein Betrag von 834.646,11 € zur Verfügung.
800.000 € stammten aus Steuermitteln.
Zinsen aus dem Stiftungskapital sind in Höhe
von 0,51 € angefallen, abzüglich 25% Abgeltungssteuer
(0,13 €) verblieben tatsächlich 0,38 €.
Im Wege des Regresses wurden 2022 insgesamt 34.645,73
€ eingenommen. Davon mussten wegen versehentlicher
Überzahlungen 989,09 € zurückbezahlt
werden, so dass die tatsächlichen Einnahmen aus
Regressen insgesamt 33.656,64 € betragen haben.
Beglaubigungskosten für Titelumschreibungen,
Gerichts- oder Zwangsvollstreckungskosten sind 2022
in Höhe von 357 € angefallen.
Erfreulicherweise konnten 2021 zahlreiche Regressansprüche
auf einem den finanziellen Verhältnissen der
Schuldner angemessenen Niveau abgeschlossen werden.
Ein vollständiger Regress ist wegen der beschränkten
finanziellen Leistungsfähigkeit der Schuldner
nur selten möglich.
Die Einnahmen aus durchgesetzten Regressansprüchen
haben sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:
- 2011
7.665,17 €
- 2012 17.420,27
€
- 2013 23.424,00
€
- 2014 13.831,70
€
- 2015 17.739,91
€
- 2016 18.162,64
€
- 2017 21.986,82
€
- 2018 34.443,88
€
- 2019 30.770,23
€
- 2020 26.023,06
€
- 2021 35.576,92
€
- 2022 33.656,64
€
Die Ausgaben für die individuelle Opferunterstützung
betrugen 2022 765.555,78 €.
Die Ausgaben für Opferzeugenbetreuungsprogramme
betrugen im Jahr 2022 9.500 €.
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2.
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Individuelle
Opferunterstützungen
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Im Jahre 2022 sind 204 Neuanträge
eingegangen. Von den aus dem Vorjahr noch anhängigen
50 Anträgen und den neu eingegangenen Anträgen
wurden 209 Anträge erledigt. Am Ende des Jahres
war über 44 Anträge noch nicht entschieden
worden. Ein Antrag wurde zurückgenommen.
Von den 2022 erledigten 209 Anträgen wurden
41 abgelehnt (20 %), 168 Anträge waren erfolgreich
(80 %).
Insgesamt wurden in diesen 168 Fällen Zahlungen
von 778.150 € bewilligt (im Durchschnitt pro
erfolgreichem Antrag etwa 4.632 €).
Die Auszahlung erfolgt bei einem geringen Teil der
Bewilligungen vom Jahresende erst im Folgejahr.
Die bewilligten Zahlungen betrafen
regelmäßig Schmerzensgeldersatz.
Die Ablehnung von Anträgen beruhte z. B. darauf, dass
- die Gewalttaten keinen Bezug zu Baden-Württemberg
hatten,
- eine Entschädigung aus im eigenen Verhalten
der Anspruchsteller liegenden Gründen unbillig
wäre,
- nur geringfügige Tatfolgen bestanden haben,
- keine Gewalttat vorlag, sondern eine reine Straftat
gegen das Vermögen oder eine Fahrlässigkeitstat,
- die Antragsteller auf wiederholte Nachfragen
nicht reagiert haben,
- die Antragsteller die Möglichkeit hatten,
ihre Ansprüche gegen die Täter oder z.
B. in den Fällen eines Angriffs mittels eines
Kraftfahrzeugs gegen den Verein Verkehrsopferhilfe
e.V. mit zumutbarem Aufwand durchzusetzen,
- die Antragsteller nicht bedürftig gewesen
sind.
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3. |
Opferzeugenbetreuungsprogramme
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Im Jahre 2022 ging ein Antrag einer Organisation
ein. Über einen Antrag aus 2021 war noch nicht
entschieden worden. Über beide Anträge wurde
entschieden. Einer Organisation wurden 9.500 €
bewilligt. Ein Antrag wurde abgelehnt.
Seit Bestehen der Landesstiftung Opferschutz wurden 66
Organisationen gefördert, davon einige in Übereinstimmung
mit den früher geltenden Zuwendungsrichtlinien
mehrfach.
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4. |
Finanzierung
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Die Landesstiftung Baden-Württemberg
(heute: Baden-Württemberg Stiftung) hatte im
Jahre 2001 der Landesstiftung Opferschutz insgesamt
12.500.000 DM = 6.391.148,50 € zugesagt, die
nach Bedarf ausbezahlt worden sind. Diese Mittel waren
im Laufe des Jahres 2010 vollständig aufgebraucht.
Mit Zuwendungsvertrag vom 11.02.2010 stellte die
Baden-Württemberg Stiftung der Landesstiftung
Opferschutz im Jahre 2010 bis zu 300.000 € und
in den Jahren 2011, 2012 und 2013 jeweils weitere
400.000 € zur Verfügung. Etwaige Restmittel
aus den einzelnen Jahren konnten seit 2010 nicht mehr
auf das Folgejahr übertragen werden.
Die Finanzierung der Stiftungstätigkeit erfolgt
seit 2014 aus Haushaltsmitteln. Gemeinnützigkeitsrechtliche
und/oder steuerrechtliche Änderungen ergeben
sich dadurch nach verbindlicher Auskunft der Finanzverwaltung
nicht.
Mit Zuwendungsbescheid des Justizministeriums Baden-Württemberg
vom 26.02.2015 wurden der Landesstiftung Opferschutz
für die Jahre 2015 bis 2019 jedes Jahr 400.000
€, insgesamt 2.000.000 €, als Festbetragsfinanzierung
gewährt. Mit dem Gesetz über den Nachtragshaushalt
2018/2019 vom 12.12.2018 wurde der jährlich zur
Verfügung stehende Betrag für das Jahr 2019
auf 800.000 € erhöht. Diese deutliche Erhöhung
der zur Verfügung stehenden Mittel hat es möglich
gemacht, die Gewaltopfer mit erheblich höheren
Beträgen zu unterstützen als davor.
Mit Zuwendungsbescheid des Justizministeriums Baden-Württemberg
vom 29.02.2020 wurde der Landesstiftung Opferschutz
für die fünf Haushaltsjahre 2020 bis 2024
eine Zuwendung von 4.000.000,00 € bewilligt,
welche in den einzelnen Haushaltsjahren jeweils in
Höhe von 800.000 € zur Verfügung steht. |
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5. |
Haushaltsabrechnung 2022
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Stiftungskapital
am 01.01.2022 (100.000,00 DM) |
51.129,19 |
€ |
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Einnahmen: |
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Haushaltsmittel |
800.000,00 |
€ |
Zinsen
aus dem Stiftungskapital betrugen 2021 0,51
€ |
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abzüglich
0,13 € Abgeltungssteuer, mithin netto |
0,38 |
€ |
Durchgesetzte
Regressansprüche |
34.645,73 |
€ |
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Gesamteinnahmen |
834.646,11 |
€ |
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Ausgaben: |
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Zuwendungen
an Opfer |
765.555,78 |
€ |
Unterstützungszahlungen
an Opferzeugen-Organisationen |
9.500,00 |
€ |
Personalkosten
Geschäftsstelle |
35.946,15 |
€ |
Fahrtkosten
für Vorstand u. Zuwendungsausschuss |
1.249,60 |
€ |
Kontoführungsgebühren |
537,95 |
€ |
Rückerstattung
zu viel bezahlter Regressleistungen |
989,09 |
€ |
Sonstige
Verwaltungsausgaben |
3.567,99 |
€ |
Sonstige
Auslagen (Gerichts- u. Beglaubigungskosten) |
357,00 |
€ |
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Gesamtausgaben |
817.703,56 |
€ |
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Restmittel
am 31.12.2022 |
16.942,55 |
€ |
Die
Restmittel sind am Jahresende verfallen und
stehen dem Fiskus zu |
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Stiftungskapital
am 31.12.2022 (100.000,00 DM) |
51.129,19 |
€ |
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6. |
Haushaltsplan 2023
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Stiftungskapital
am 01.01.2023 |
51.129,19 |
€ |
Einnahmen: |
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Haushaltsmittel |
800.000,00 |
€ |
Durchgesetzte Regressansprüche |
25.00,00 |
€ |
Zinsen aus angelegten Geldern |
0,00 |
€ |
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Erwartete Gesamteinnahmen |
825.000,00 |
€ |
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Aus
dem Stiftungskapital werden auch 2023 nur geringe
Zinsen erwirtschaftet werden können. |
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Ausgaben: |
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Zuwendungen an Opfer |
770.000,00 |
€ |
Unterstützungszahlungen an
Opferzeugen-Organisationen |
10.000,00 |
€ |
Personalkosten Geschäftsstelle |
38.500,00 |
€ |
Ausgaben für Vorstand und
Zuwendungsausschuss |
1.500,00 |
€ |
Sonstige Verwaltungsausgaben |
4.000,00 |
€ |
Gerichts-, Vollstreckungs- und Beglaubigungskosten |
1.000,00 |
€ |
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Voraussichtlich notwendige Gesamtausgaben |
825.000,00 |
€ |
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Erwartete
Restmittel am 31.12.2023 |
0,00 |
€ |
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Stiftungskapital
am 31.12.2023 (100.000 DM) |
51.129,19 |
€ |
Stuttgart, den 15.02.2023 |
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Der Vorstand der Landesstiftung Opferschutz
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gez. Eißer
Vorstandsvorsitzender
der Landesstiftung Opferschutz |
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gez.
Grasmück
stellvertretender Vorstandsvorsitzender
der Landesstiftung Opferschutz |
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