Geschäftsbericht für
das Jahr 2021
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Landesstiftung Opferschutz
Der Vorstand
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1.
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Tätigkeit
der Stiftungsorgane |
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Das Kuratorium trat am 12.07.2021 zusammen.
Das Kuratorium hat den Vorstand entlastet und den
Haushaltsplan für das Jahr 2021 gebilligt.
Frau Ministerialrätin a.D. Saal-Rannacher wurde
nach 20 Jahre langer Tätigkeit im Vorstand und
Zuwendungsausschuss der Landesstiftung Opferschutz
verabschiedet.
Herr Oberstaatsanwalt a.D. Armbrust, Herr Abteilungspräsident
a.D. Fink und Frau Kriminaldirektorin a.D. Hoffmann
wurden für eine weitere Amtsperiode zu Mitgliedern
des Zuwendungsausschusses bestellt.
Frau Polizeidirektorin Lautensack wurde neu als Mitglied
des Zuwendungsausschusses bestellt.
Der Vorstand und der Zuwendungsausschuss
haben im Jahre 2021 wegen der Corona-Pandemie nur
zwei Tagungen mit tatsächlicher Anwesenheit durchführen
können. Weitere Entscheidungen wurden in fünf
Telefonkonferenzen getroffen.
Der Landesstiftung Opferschutz stand im Jahr 2021
ein Betrag von 845.041,30 € zur Verfügung.
800.000 € stammten aus Steuermitteln.
Zinsen aus dem Stiftungskapital sind in Höhe
von 0,51 € angefallen, abzüglich 25% Abgeltungssteuer
(0,13 €) verblieben tatsächlich 0,38 €.
Im Wege des Regresses wurden 2021 insgesamt 35.816,92
€ eingenommen. Davon mussten 240 € wegen
versehentlicher Überzahlungen zurückbezahlt
werden, so dass die tatsächlichen Einnahmen aus
Regressen insgesamt 35.576,92 € betragen haben.
Beglaubigungskosten für Titelumschreibungen,
Gerichts- oder Zwangsvollstreckungskosten sind 2021
nicht angefallen.
Erfreulicherweise konnten 2021 zahlreiche Regressansprüche
auf einem den finanziellen Verhältnissen der
Schuldner angemessenen Niveau abgeschlossen werden.
Ein vollständiger Regress ist wegen der beschränkten
finanziellen Leistungsfähigkeit der Schuldner
nur selten möglich.
Die Einnahmen aus durchgesetzten Regressansprüchen
haben sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:
- 2011
7.665,17 €
- 2012 17.420,27
€
- 2013 23.424,00
€
- 2014 13.831,70
€
- 2015 17.739,91
€
- 2016 18.162,64
€
- 2017 21.986,82
€
- 2018 34.443,88
€
- 2019 30.770,23
€
- 2020 26.023,06
€
- 2021 35.576,92
€
Die Ausgaben für die individuelle Opferunterstützung
betrugen 2021 781.339,00 €.
Die Ausgaben für Opferzeugenbetreuungsprogramme
betrugen im Jahr 2021 5.000 €.
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2.
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Individuelle
Opferunterstützungen
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Im Jahre 2021 sind 221 Neuanträge
eingegangen. Von den aus dem Vorjahr noch anhängigen
50 Anträgen und den neu eingegangenen Anträgen
wurden 227 Anträge erledigt. Ein Antrag, der
2019 abgelehnt worden war, wurde noch bewilligt. Am
Ende des Jahres war über 50 Anträge noch
nicht entschieden worden.
Von den 2021 erledigten 221 Anträgen wurden
40 abgelehnt (18 %), 181 Anträge waren erfolgreich
(82 %).
Insgesamt wurden in diesen 181 Fällen Zahlungen
von 783.030 € bewilligt (im Durchschnitt pro
erfolgreichem Antrag etwa 4.326 €).
2.500 € wurden zurückerstattet weil der
Antragssteller vom Bundesamt für Justiz eine
gleichartige Unterstützungszahlung erhalten hat,
5.000 € weil der Täter nach Auszahlung der
Zuwendung an das Opfer bezahlt hat.
Die Auszahlung erfolgt bei einem geringen Teil der
Bewilligungen vom Jahresende erst im Folgejahr.
Die bewilligten Zahlungen betrafen
regelmäßig Schmerzensgeldersatz.
Die Ablehnung von Anträgen beruhte z. B. darauf, dass
- die Gewalttaten keinen Bezug zu Baden-Württemberg
hatten,
- eine Entschädigung aus im eigenen Verhalten
der Anspruchsteller liegenden Gründen unbillig
wäre,
- nur geringfügige Tatfolgen bestanden haben,
- keine Gewalttat vorlag, sondern eine reine Straftat
gegen das Vermögen oder eine Fahrlässigkeitstat,
- die Antragsteller auf wiederholte Nachfragen
nicht reagiert haben,
- die Antragsteller die Möglichkeit hatten,
ihre Ansprüche gegen die Täter oder z.
B. in den Fällen eines Angriffs mittels eines
Kraftfahrzeugs gegen den Verein Verkehrsopferhilfe
e.V. mit zumutbarem Aufwand durchzusetzen,
- die Antragsteller nicht bedürftig gewesen
sind.
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3. |
Opferzeugenbetreuungsprogramme
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Im Jahre 2021 gingen 2 Anträge von Organisationen
ein. Über zwei Anträge aus 2020 war noch
nicht entschieden worden. Zwei Organisationen wurden
9.630 € bewilligt. Ein Antrag wurde abgelehnt.
Über einen Antrag ist noch nicht entschieden
worden.
Seit Bestehen der Landesstiftung Opferschutz wurden 66
Organisationen gefördert, davon einige in Übereinstimmung
mit den früher geltenden Zuwendungsrichtlinien
mehrfach.
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4. |
Finanzierung
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Die Landesstiftung Baden-Württemberg
(heute: Baden-Württemberg Stiftung) hatte im
Jahre 2001 der Landesstiftung Opferschutz insgesamt
12.500.000 DM = 6.391.148,50 € zugesagt, die
nach Bedarf ausbezahlt worden sind. Diese Mittel waren
im Laufe des Jahres 2010 vollständig aufgebraucht.
Mit Zuwendungsvertrag vom 11.02.2010 stellte die
Baden-Württemberg Stiftung der Landesstiftung
Opferschutz im Jahre 2010 bis zu 300.000 € und
in den Jahren 2011, 2012 und 2013 jeweils weitere
400.000 € zur Verfügung. Etwaige Restmittel
aus den einzelnen Jahren konnten seit 2010 nicht mehr
auf das Folgejahr übertragen werden.
Die Finanzierung der Stiftungstätigkeit erfolgt
seit 2014 aus Haushaltsmitteln. Gemeinnützigkeitsrechtliche
und/oder steuerrechtliche Änderungen ergeben
sich dadurch nach verbindlicher Auskunft der Finanzverwaltung
nicht.
Mit Zuwendungsbescheid des Justizministeriums Baden-Württemberg
vom 26.02.2015 wurden der Landesstiftung Opferschutz
für die Jahre 2015 bis 2019 jedes Jahr 400.000
€, insgesamt 2.000.000 €, als Festbetragsfinanzierung
gewährt. Mit dem Gesetz über den Nachtragshaushalt
2018/2019 vom 12.12.2018 wurde der jährlich zur
Verfügung stehende Betrag für das Jahr 2019
auf 800.000 € erhöht. Diese deutliche Erhöhung
der zur Verfügung stehenden Mittel hat es möglich
gemacht, die Gewaltopfer mit erheblich höheren
Beträgen zu unterstützen als davor.
Mit Zuwendungsbescheid des Justizministeriums Baden-Württemberg
vom 29.02.2020 wurde der Landesstiftung Opferschutz
für die fünf Haushaltsjahre 2020 bis 2024
eine Zuwendung von 4.000.000,00 € bewilligt,
welche in den einzelnen Haushaltsjahren jeweils in
Höhe von 800.000 € zur Verfügung steht. |
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5. |
Haushaltsabrechnung 2021
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Stiftungskapital
am 01.01.2021 (100.000,00 DM) |
51.129,19 |
€ |
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Einnahmen: |
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Haushaltsmittel |
800.000,00 |
€ |
Zinsen
aus dem Stiftungskapital betrugen 2021 0,51
€ |
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abzüglich
0,13 € Abgeltungssteuer, mithin netto |
0,38 |
€ |
Geldauflagen |
1.400,00 |
€ |
Rückerstattung
Auslagen aus 2020 |
324,00 |
€ |
Rückerstattung
Zuwendungen |
7.500,00 |
€ |
Durchgesetzte
Regressansprüche |
35.816,92 |
€ |
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Gesamteinnahmen |
845.041,30 |
€ |
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Ausgaben: |
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Zuwendungen
an Opfer |
781.339,00 |
€ |
Unterstützungszahlungen
an Opferzeugen-Organisationen |
5.000,00 |
€ |
Personalkosten
Geschäftsstelle |
36.020,09 |
€ |
Fahrtkosten
für Vorstand u. Zuwendungsausschuss |
0,00 |
€ |
Kontoführungsgebühren |
577,15 |
€ |
Rückerstattung
zu viel bezahlter Regressleistungen |
240,00 |
€ |
Sonstige
Verwaltungsausgaben (Telefon, Porto, Büromaterial) |
6.099,88 |
€ |
Sonstige
Auslagen (Gerichts- u. Beglaubigungskosten) |
0,00 |
€ |
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Gesamtausgaben |
829.276,12 |
€ |
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Die
gegenüber dem Haushaltsplan 2021 deutlich
höheren Verwaltungsausgaben beruhten 2021
darauf, dass durch den Umzug der Landesstiftung
Opferschutz in ihre neuen Räume in der
Augustenstr. 15 Umzugskosten angefallen sind
und wegen der entfallenden Mit-Nutzungsmöglichkeit
der Besprechungsräume die Anschaffung neuer
Möbel notwendig geworden ist. |
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Restmittel
am 31.12.2021 |
15.765,18 |
€ |
Die
Restmittel sind am Jahresende verfallen und
stehen dem Fiskus zu |
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Stiftungskapital
am 31.12.2021 (100.000,00 DM) |
51.129,19 |
€ |
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6. |
Haushaltsplan 2022
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Stiftungskapital
am 01.01.2022 |
51.129,19 |
€ |
Einnahmen: |
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Haushaltsmittel |
800.000,00 |
€ |
Durchgesetzte Regressansprüche |
25.00,00 |
€ |
Zinsen aus angelegten Geldern |
0,00 |
€ |
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Erwartete Gesamteinnahmen |
825.000,00 |
€ |
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Aus
dem Stiftungskapital werden auch 2022 kaum Zinsen
erwirtschaftet werden können. |
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Ausgaben: |
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Zuwendungen an Opfer |
770.000,00 |
€ |
Unterstützungszahlungen an
Opferzeugen-Organisationen |
12.500,00 |
€ |
Personalkosten Geschäftsstelle |
38.000,00 |
€ |
Ausgaben für Vorstand und
Zuwendungsausschuss |
1.500,00 |
€ |
Sonstige Verwaltungsausgaben |
2.000,00 |
€ |
Gerichts-, Vollstreckungs- und Beglaubigungskosten |
1.000,00 |
€ |
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Voraussichtlich notwendige Gesamtausgaben |
825.000,00 |
€ |
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Erwartete
Restmittel am 31.12.2022 |
0,00 |
€ |
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Stiftungskapital
am 31.12.2022 (100.000 DM) |
51.129,19 |
€ |
Stuttgart, den 16.07.2022 |
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Der Vorstand der Landesstiftung Opferschutz
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gez. Eißer
Vorstandsvorsitzender
der Landesstiftung Opferschutz |
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gez.
Grasmück
stellvertretender Vorstandsvorsitzender
der Landesstiftung Opferschutz |
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