Geschäftsbericht für
das Jahr 2023
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Landesstiftung Opferschutz
Der Vorstand
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1.
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Tätigkeit
der Stiftungsorgane |
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Das Kuratorium trat am 17.07.2023 zusammen.
Das Kuratorium hat den Vorstand entlastet und den
Haushaltsplan für das Jahr 2023 gebilligt.
Vorsitzende Richterin am Landgericht a. D. Eßlinger-Graf
wurde für eine weitere fünfjährige
Amtsperiode zum Mitglied des Zuwendungs-ausschusses
bestellt.
Die Satzung der Stiftung wurde neu gefasst. Die
Zuwendungsrichtlinien wurden im Hinblick auf die Ablösung
des Opferentschädigungsgesetzes durch die Regeln
des Sozialgesetzbuchs XIV für Gewalttaten, die
ab dem 01.01.2024 begangen werden, geändert und
den neuen Regeln des sozialen Entschädigungsrechts
angepasst.
Das Justizministerium hat diese Änderungen am
01.08.2023 genehmigt.
Der Vorstand und der Zuwendungsausschuss
haben im Jahr 2023 siebenmal getagt.
Der Landesstiftung Opferschutz stand im Jahr 2023
ein Betrag von 824.230,72 € zur Verfügung.
800.000 € stammten aus Steuermitteln.
Zinsen aus dem Stiftungskapital sind in Höhe
von 141,79 € angefallen, abzüglich 25% Kapitalertragssteuer
(35,45 €) und Solidaritätszuschlag (1,94
€) verblieben tatsächlich 104,40 €.
Im Wege des Regresses wurden 2023 insgesamt 22.426,32
€ eingenommen. Davon mussten wegen versehentlicher
Überzahlungen 300 € zurückbezahlt werden,
so dass die tatsächlichen Einnahmen aus Regressen
insgesamt 22.126,32 € betragen haben. Beglaubigungskosten
für Titelumschreibungen, Gerichts- oder Zwangsvollstreckungskosten
sind 2023 nicht angefallen.
Erfreulicherweise konnten auch 2023 zahlreiche Regressansprüche
auf einem den finanziellen Verhältnissen der
Schuldner angemessenen Niveau abgeschlossen werden.
Ein vollständiger Regress ist wegen der beschränkten
finanziellen Leistungsfähigkeit der Schuldner
nur selten möglich.
Die Einnahmen aus durchgesetzten Regressansprüchen
haben sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:
- 2011
7.665,17 €
- 2012 17.420,27
€
- 2013 23.424,00
€
- 2014 13.831,70
€
- 2015 17.739,91
€
- 2016 18.162,64
€
- 2017 21.986,82
€
- 2018 34.443,88
€
- 2019 30.770,23
€
- 2020 26.023,06
€
- 2021 35.576,92
€
- 2022 33.656,64
€
- 2023 22.126,32
€
Die Ausgaben für die individuelle Opferunterstützung
betrugen 2023 762.100 €.
Die Ausgaben für Opferzeugenbetreuungsprogramme
betrugen im Jahr 2023 19.630 €.
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2.
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Individuelle
Opferunterstützungen
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IIm Jahr 2023 sind 264 Neuanträge
eingegangen. Von den aus dem Vorjahr noch anhängigen
44 Anträgen und den neu eingegangenen Anträgen
wurden 238 Anträge erledigt. Am Ende des Jahres
war über 70 Anträge noch nicht entschieden
worden.
Von den 2023 erledigten 238 Anträgen wurden
51 abgelehnt (21,43 %), 186 Anträge waren erfolgreich
(78,15 %). 1 Antrag wurde zurückgenommen.
Insgesamt wurden in diesen 186 Fällen Zahlungen
von 792.600 € bewilligt (im Durchschnitt pro
erfolgreichem Antrag etwa 4.261 €).Die Auszahlung
erfolgt bei einem Teil der Bewilligungen vom Jahresende
erst im Folgejahr.
Die bewilligten Zahlungen betrafen
regelmäßig Schmerzensgeldersatz.
Die Ablehnung von Anträgen beruhte z. B. darauf, dass
- die Gewalttaten keinen Bezug zu Baden-Württemberg
hatten,
- eine Entschädigung aus im eigenen Verhalten
der Anspruchsteller liegenden Gründen unbillig
wäre,
- nur geringfügige Tatfolgen bestanden haben,
- keine Gewalttat vorlag, sondern eine reine Straftat
gegen das Vermögen oder eine Fahrlässigkeitstat,
- die Antragsteller auf wiederholte Nachfragen
nicht reagiert haben,
- die Antragsteller die Möglichkeit hatten,
ihre Ansprüche gegen die Täter oder z.
B. in den Fällen eines Angriffs mittels eines
Kraftfahrzeugs gegen den Verein Verkehrsopferhilfe
e.V. mit zumutbarem Aufwand durchzusetzen,
- die Antragsteller nicht bedürftig gewesen
sind.
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3. |
Opferzeugenbetreuungsprogramme
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Im Jahr 2023 gingen 2 Anträge von Organisation
ein. Über beide Anträge wurde entschieden.
Es wurden 15.000 € bewilligt.
Einem Verein wurde die schon in 2022 zugesagte Unterstützung
in Höhe von 4.630,-- € im Jahr 2023 überwiesen.
Seit Bestehen der Landesstiftung Opferschutz wurden
68 Organisationen gefördert, davon einige in
Übereinstimmung mit den früher geltenden
Zuwendungsrichtlinien mehrfach.
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4. |
Finanzierung
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Die Landesstiftung Baden-Württemberg
(heute: Baden-Württemberg Stiftung) hatte im
Jahre 2001 der Landesstiftung Opferschutz insgesamt
12.500.000 DM = 6.391.148,50 € zugesagt, die
nach Bedarf ausbezahlt worden sind. Diese Mittel waren
im Laufe des Jahres 2010 vollständig aufgebraucht.
Mit Zuwendungsvertrag vom 11.02.2010 stellte die
Baden-Württemberg Stiftung der Landesstiftung
Opferschutz im Jahre 2010 bis zu 300.000 € und
in den Jahren 2011, 2012 und 2013 jeweils weitere
400.000 € zur Verfügung. Etwaige Restmittel
aus den einzelnen Jahren konnten seit 2010 nicht mehr
auf das Folgejahr übertragen werden.
Die Finanzierung der Stiftungstätigkeit erfolgt
seit 2014 aus Haushaltsmitteln. Gemeinnützigkeitsrechtliche
und/oder steuerrechtliche Änderungen ergeben
sich dadurch nach verbindlicher Auskunft der Finanzverwaltung
nicht.
Mit Zuwendungsbescheid des Justizministeriums Baden-Württemberg
vom 26.02.2015 wurden der Landesstiftung Opferschutz
für die Jahre 2015 bis 2019 jedes Jahr 400.000
€, insgesamt 2.000.000 €, als Festbetragsfinanzierung
gewährt. Mit dem Gesetz über den Nachtragshaushalt
2018/2019 vom 12.12.2018 wurde der jährlich zur
Verfügung stehende Betrag für das Jahr 2019
auf 800.000 € erhöht. Diese deutliche Erhöhung
der zur Verfügung stehenden Mittel hat es möglich
gemacht, die Gewaltopfer mit erheblich höheren
Beträgen zu unterstützen als davor.
Mit Zuwendungsbescheid des Justizministeriums Baden-Württemberg
vom 29.02.2020 wurde der Landesstiftung Opferschutz
für die fünf Haushaltsjahre 2020 bis 2024
eine Zuwendung von 4.000.000,00 € bewilligt,
welche in den einzelnen Haushaltsjahren jeweils in
Höhe von 800.000 € zur Verfügung steht. |
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5. |
Haushaltsabrechnung 2023
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Stiftungskapital
am 01.01.2023 (100.000,00 DM) |
51.129,19 |
€ |
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Einnahmen: |
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Haushaltsmittel |
800.000,00 |
€ |
Zinsen
aus dem Stiftungskapital betrugen 2022 0,51
€ |
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abzüglich
37,39 € Abgeltungssteuer, mithin netto |
104,40 |
€ |
Durchgesetzte
Regressansprüche |
34.645,73 |
€ |
Für
ein Opfer bestimmte Zahlung eines Täters |
1.000,00 |
€ |
Rückzahlung
einer Zuwendung durch ein Opfer |
34.645,73 |
€ |
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Gesamteinnahmen |
834.646,11 |
€ |
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Ausgaben: |
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Zuwendungen
an Opfer |
762.100,00 |
€ |
Unterstützungszahlungen
an Opferzeugen-Organisationen |
19.630,00 |
€ |
Personalkosten
Geschäftsstelle |
36.581,78 |
€ |
Fahrtkosten
für Vorstand u. Zuwendungsausschuss |
1.071,51 |
€ |
Kontoführungsgebühren |
711,75 |
€ |
Rückerstattung
zu viel bezahlter Regressleistungen |
300,00 |
€ |
Sonstige
Verwaltungsausgaben |
2.526,59 |
€ |
Weiterleitung
der Zahlung eines Täters an ein Opfer |
1.000,00 |
€ |
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Gesamtausgaben |
823.921,63 |
€ |
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Restmittel
am 31.12.2022 |
309,09 |
€ |
Die
Restmittel sind am Jahresende verfallen und
stehen dem Fiskus zu |
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Stiftungskapital
am 31.12.2023 (100.000,00 DM) |
51.129,19 |
€ |
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6. |
Haushaltsplan 2024
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Stiftungskapital
am 01.01.2024 |
51.129,19 |
€ |
Einnahmen: |
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Haushaltsmittel |
800.000,00 |
€ |
Durchgesetzte
Regressansprüche |
25.00,00 |
€ |
Zinsen
aus angelegten Geldern |
100,00 |
€ |
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Erwartete
Gesamteinnahmen |
825.100,00 |
€ |
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Ausgaben: |
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Zuwendungen
an Opfer |
770.100,00 |
€ |
Unterstützungszahlungen
an Opferzeugen-Organisationen |
10.000,00 |
€ |
Personalkosten
Geschäftsstelle |
39.000,00 |
€ |
Ausgaben
für Vorstand und Zuwendungsausschuss |
1.000,00 |
€ |
Sonstige
Verwaltungsausgaben |
4.000,00 |
€ |
Gerichts-,
Vollstreckungs- und Beglaubigungskosten |
1.000,00 |
€ |
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Voraussichtlich
notwendige Gesamtausgaben |
825.000,00 |
€ |
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Erwartete
Restmittel am 31.12.2024 |
0,00 |
€ |
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Stiftungskapital
am 31.12.2024 (100.000 DM) |
51.129,19 |
€ |
Stuttgart, den 16.02.2024 |
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Der Vorstand der Landesstiftung Opferschutz
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gez. Eißer
Vorstandsvorsitzender
der Landesstiftung Opferschutz |
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gez.
Grasmück
stellvertretender Vorstandsvorsitzender
der Landesstiftung Opferschutz |
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