Geschäftsbericht
für das Jahr 2018
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Landesstiftung Opferschutz
Der Vorstand
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1.
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Tätigkeit
der Stiftungsorgane |
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Das Kuratorium trat am 09.07.2018 zusammen.
Der Vorstand der Stiftung hat über die Tätigkeit der Stiftung berichtet. Das Kuratorium hat Frau Vorsitzende Richterin am Landgericht Cornelie Eßlinger-Graf als neues Mitglied des Zuwendungsausschusses ab dem 01.01.2019 bestellt.
Der Vorstand und der Zuwendungsausschuss haben im Jahre 2018 siebenmal getagt.
Der Landesstiftung Opferschutz stand im Jahr 2018 ein Betrag von 437.688,79 € zur Verfügung.
400.000 € stammten aus Steuermitteln.
Die Zinsen aus dem Stiftungskapital betrugen 5,11 €.
Die Einnahmen aus durchgesetzten Regressansprüchen beliefen sich 2018 auf insgesamt 34.443,88 €. Der finanzielle Aufwand hierfür (Kosten für Beglaubigungen für Titelumschreibungen, Gerichts- sowie Zwangsvollstreckungskosten) betrug 333,61 €. Die Kostenquote von unter 1 % ist gering. Sie lässt sich nur erzielen, weil die Stiftung alle Prozesse und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen selbst durchführt. Erfreulicherweise konnten auch 2018 einige Regressansprüche tatsächlich in vollem Umfang durchgesetzt werden, andere auf einem den Verhältnissen der Schuldner angemessenen Niveau abgeschlossen werden.
Die Einnahmen aus durchgesetzten Regressansprüche haben sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:
- 2011 7.665,17 €
- 2012 17.420,27 €
- 2013 23.424,00 €
- 2014 13.831,70 €
- 2015 17.739,91 €
- 2016 18.162,64 €
- 2017 21.986,82 €
- 2018 34.443,88 €
Die Ausgaben für die individuelle Opferunterstützung betrugen 2018 395.000,00 €.
Ausgaben für Opferzeugenbetreuungsprogramme betrugen im Jahr 2018 3.000,00 €. |
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2.
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Individuelle
Opferunterstützungen
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Im Jahre 2018 sind 188 Neuanträge eingegangen. (Einige Anträge wurden von mehreren Antragstellern gemeinsam gestellt. Insgesamt hatten 192 Antragsteller einen Antrag auf Unterstützung gestellt.) Von den aus dem Vorjahr noch anhängigen 35 Anträgen und den neu eingegangenen Anträgen wurden 184 Anträge erledigt. Am Ende des Jahres war über 39 Anträge noch nicht entschieden worden.
Von den 2018 erledigten 184 Anträgen wurden 47 (das entspricht 26 %) abgelehnt, 137 Anträge waren erfolgreich (74 %). Insgesamt wurden in diesen Fällen Zahlungen von 325.500,00 € bewilligt (im Durchschnitt pro erfolgreichem Antrag etwa 2.376,00 €, wobei auf jeden Antragsteller durchschnittlich 2.325,00 € entfielen). Die Auszahlung erfolgt bei einem Teil der Bewilligungen vom Jahresende erst im Folgejahr.
Der ganz überwiegende Anteil der bewilligten Zahlungen betraf Schmerzensgeldersatz, materielle Schäden wurden nur sehr selten erstattet.
Die Ablehnung von Anträgen beruhte z. B. darauf, dass
- die Gewalttaten keinen Bezug zu Baden-Württemberg hatten,
- eine Entschädigung aus im eigenen Verhalten der Anspruchsteller liegenden Gründen unbillig wäre,
- nur geringfügige Tatfolgen bestanden haben,
- keine Gewalttat vorlag, sondern eine reine Straftat gegen das Vermögen oder eine Fahrlässigkeitstat,
- die Antragsteller auf Nachfragen nicht reagiert haben,
- die Antragsteller die Möglichkeit hatten, ihre Ansprüche gegen die Täter oder Versicherungen mit zumutbarem Aufwand durchzusetzen .
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3. |
Opferzeugenbetreuungsprogramme
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Im Jahre 2018 gingen zwei Anträge von Organisationen ein. Ein Antrag wurde abgelehnt. Einer Organisation wurden 3.000,00 Euro bewilligt.
Seit der Satzungsänderung im Jahr 2011 können Opferzeugenbetreuungsprogramme nur noch einmalig mit höchstens 10.000 € unterstützt werden.
Seit Bestehen der Landesstiftung Opferschutz wurden 59 Organisationen gefördert, davon einige in Übereinstimmung mit den früher geltenden Zuwendungsrichtlinien mehrfach.
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4. |
Finanzierung
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Die Landesstiftung Baden-Württemberg (heute: Baden-Württemberg Stiftung) hatte im Jahre 2001 der Landesstiftung Opferschutz insgesamt 12.500.000 DM = 6.391.148,50 € zugesagt, die nach Bedarf ausbezahlt worden sind. Diese Mittel waren im Laufe des Jahres 2010 vollständig aufgebraucht.
Mit Zuwendungsvertrag vom 11.02.2010 stellte die Baden-Württemberg Stiftung der Landesstiftung Opferschutz im Jahre 2010 bis zu 300.000 € und in den Jahren 2011, 2012 und 2013 jeweils weitere 400.000 € zur Verfügung. Etwaige Restmittel aus den einzelnen Jahren konnten seit 2010 nicht mehr auf das Folgejahr übertragen werden.
Die Finanzierung der Stiftungstätigkeit erfolgt seit 2014 aus Haushaltsmitteln. Gemeinnützigkeitsrechtliche und/oder steuerrechtliche Änderungen ergeben sich dadurch nach verbindlicher Auskunft der Finanzverwaltung nicht.
Mit Zuwendungsbescheid des Justizministeriums Baden-Württemberg vom 26.02.2015 wurden der Landesstiftung Opferschutz für die Jahre 2015 bis 2019 jedes Jahr 400.000 €, insgesamt 2.000.000 €, als Festbetragsfinanzierung gewährt. Mit dem Gesetz über den Nachtragshaushalt 2018/2019 vom 12.12.2018 wurde der jährlich zur Verfügung stehende Betrag für das Jahr 2019 auf 800.000 € erhöht. |
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5. |
Haushaltsabrechnung
2016
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Stiftungskapital am 01.01.2018 (100.000,00
DM) |
51.129,19 |
€ |
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Einnahmen: |
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Haushaltsmittel |
400.000,00 |
€ |
Rückzahlung Auslagen |
239,80 |
€ |
Rückzahlung Opferentschädigung |
3.000,00 |
€ |
Geldbußen |
0,00 |
€ |
Spenden |
0,00 |
€ |
Durchgesetzte Regressansprüche |
34.443,88 |
€ |
Zinsen aus angelegten Geldern |
5,11 |
€ |
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Gesamteinnahmen |
437.688,79 |
€ |
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Ausgaben: |
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Zuwendungen an Opfer |
395.000,00 |
€ |
Unterstützungszahlungen an
Opferzeugen-Organisationen |
2.000,00 |
€ |
Personalkosten Geschäftsstelle |
32.371,46 |
€ |
Fahrtkosten für Vorstand u.
Zuwendungsausschuss
(die Auszahlung der Kosten von 2017 und 2018 erfolgte 2018) |
2.456,00 |
€ |
Kontoführungsgebühren |
242,60 |
€ |
Sonstige Verwaltungsausgaben (Telefon,
Porto, Büromaterial usw.) |
1.549,76 |
€ |
Sonstige Auslagen (Vollstreckungs- u. Beglaubigungskosten) |
333,61 |
€ |
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Gesamtausgaben |
434.953,43
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€ |
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Restmittel
am 31.12.2018 |
2.735,36 |
€ |
Die Restmittel sind am Jahresende verfallen und stehen dem Fiskus zu.
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Stiftungskapital am 31.12.2018 (100.000,00 DM) |
51.129,19 |
€ |
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6. |
Haushaltsplan
2019
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Stiftungskapital am 01.01.2019 |
51.129,19 |
€ |
Einnahmen: |
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Haushaltsmittel |
800.000,00 |
€ |
Durchgesetzte Regressansprüche |
20.00,00 |
€ |
Zinsen aus angelegten Geldern |
0,00 |
€ |
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Erwartete Gesamteinnahmen |
820.000,00 |
€ |
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Aus dem Stiftungskapital werden auch 2019 kaum Zinsen erwirtschaftet werden können. |
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Ausgaben: |
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Zuwendungen an Opfer |
770.000,00 |
€ |
Unterstützungszahlungen an
Opferzeugen-Organisationen |
10.000,00 |
€ |
Personalkosten Geschäftsstelle |
35.000,00 |
€ |
Ausgaben für Vorstand und
Zuwendungsausschuss |
2.200,00 |
€ |
Sonstige Verwaltungsausgaben |
2.000,00 |
€ |
Gerichts-, Vollstreckungs- und Beglaubigungskosten |
800,00 |
€ |
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Voraussichtlich notwendige Gesamtausgaben |
820.000,00 |
€ |
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Erwartete Restmittel am 31.12.2019 |
0,00 |
€ |
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Stiftungskapital am 31.12.2019 (100.000 DM) |
51.129,19 |
€ |
Stuttgart, den 30.01.2019 |
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Der Vorstand der Landesstiftung Opferschutz
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gez. Eißer
Vorstandsvorsitzender
der Landesstiftung Opferschutz |
gez. Saal-Rannacher
Vorstand der Landesstiftung Opferschutz
Ministerialrätin im Sozialministerium a. D. |
gez. Hetger
stellvertretender Vorstandsvorsitzender
der Landesstiftung Opferschutz |
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