Geschäftsbericht für das Jahr 2021

Landesstiftung Opferschutz
Der Vorstand

 

 

1. Tätigkeit der Stiftungsorgane

2. Individuelle Opferunterstützungen

3. Opferzeugenbetreuungsprogramme

4. Finanzierung

5. Haushaltsabrechnung 2021

6. Haushaltsplan 2022


1.

Tätigkeit der Stiftungsorgane

 

Das Kuratorium trat am 12.07.2021 zusammen.
Das Kuratorium hat den Vorstand entlastet und den Haushaltsplan für das Jahr 2021 gebilligt.
Frau Ministerialrätin a.D. Saal-Rannacher wurde nach 20 Jahre langer Tätigkeit im Vorstand und Zuwendungsausschuss der Landesstiftung Opferschutz verabschiedet.
Herr Oberstaatsanwalt a.D. Armbrust, Herr Abteilungspräsident a.D. Fink und Frau Kriminaldirektorin a.D. Hoffmann wurden für eine weitere Amtsperiode zu Mitgliedern des Zuwendungsausschusses bestellt.
Frau Polizeidirektorin Lautensack wurde neu als Mitglied des Zuwendungsausschusses bestellt.

Der Vorstand und der Zuwendungsausschuss haben im Jahre 2021 wegen der Corona-Pandemie nur zwei Tagungen mit tatsächlicher Anwesenheit durchführen können. Weitere Entscheidungen wurden in fünf Telefonkonferenzen getroffen.

Der Landesstiftung Opferschutz stand im Jahr 2021 ein Betrag von 845.041,30 € zur Verfügung.

800.000 € stammten aus Steuermitteln.

Zinsen aus dem Stiftungskapital sind in Höhe von 0,51 € angefallen, abzüglich 25% Abgeltungssteuer (0,13 €) verblieben tatsächlich 0,38 €.

Im Wege des Regresses wurden 2021 insgesamt 35.816,92 € eingenommen. Davon mussten 240 € wegen versehentlicher Überzahlungen zurückbezahlt werden, so dass die tatsächlichen Einnahmen aus Regressen insgesamt 35.576,92 € betragen haben. Beglaubigungskosten für Titelumschreibungen, Gerichts- oder Zwangsvollstreckungskosten sind 2021 nicht angefallen.
Erfreulicherweise konnten 2021 zahlreiche Regressansprüche auf einem den finanziellen Verhältnissen der Schuldner angemessenen Niveau abgeschlossen werden. Ein vollständiger Regress ist wegen der beschränkten finanziellen Leistungsfähigkeit der Schuldner nur selten möglich.


Die Einnahmen aus durchgesetzten Regressansprüchen haben sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:

  • 2011         7.665,17 €
  • 2012       17.420,27 €
  • 2013       23.424,00 €
  • 2014       13.831,70 €
  • 2015       17.739,91 €
  • 2016       18.162,64 €
  • 2017       21.986,82 €
  • 2018       34.443,88 €
  • 2019       30.770,23 €
  • 2020       26.023,06 €
  • 2021       35.576,92 €

Die Ausgaben für die individuelle Opferunterstützung betrugen 2021 781.339,00 €.

Die Ausgaben für Opferzeugenbetreuungsprogramme betrugen im Jahr 2021 5.000 €.

 

2.

Individuelle Opferunterstützungen

 

Im Jahre 2021 sind 221 Neuanträge eingegangen. Von den aus dem Vorjahr noch anhängigen 50 Anträgen und den neu eingegangenen Anträgen wurden 227 Anträge erledigt. Ein Antrag, der 2019 abgelehnt worden war, wurde noch bewilligt. Am Ende des Jahres war über 50 Anträge noch nicht entschieden worden.

Von den 2021 erledigten 221 Anträgen wurden 40 abgelehnt (18 %), 181 Anträge waren erfolgreich (82 %).

Insgesamt wurden in diesen 181 Fällen Zahlungen von 783.030 € bewilligt (im Durchschnitt pro erfolgreichem Antrag etwa 4.326 €).

2.500 € wurden zurückerstattet weil der Antragssteller vom Bundesamt für Justiz eine gleichartige Unterstützungszahlung erhalten hat, 5.000 € weil der Täter nach Auszahlung der Zuwendung an das Opfer bezahlt hat.
Die Auszahlung erfolgt bei einem geringen Teil der Bewilligungen vom Jahresende erst im Folgejahr.
Die bewilligten Zahlungen betrafen regelmäßig Schmerzensgeldersatz.

Die Ablehnung von Anträgen beruhte z. B. darauf, dass

  • die Gewalttaten keinen Bezug zu Baden-Württemberg hatten,
  • eine Entschädigung aus im eigenen Verhalten der Anspruchsteller liegenden Gründen unbillig wäre,
  • nur geringfügige Tatfolgen bestanden haben,
  • keine Gewalttat vorlag, sondern eine reine Straftat gegen das Vermögen oder eine Fahrlässigkeitstat,
  • die Antragsteller auf wiederholte Nachfragen nicht reagiert haben,
  • die Antragsteller die Möglichkeit hatten, ihre Ansprüche gegen die Täter oder z. B. in den Fällen eines Angriffs mittels eines Kraftfahrzeugs gegen den Verein Verkehrsopferhilfe e.V. mit zumutbarem Aufwand durchzusetzen,
  • die Antragsteller nicht bedürftig gewesen sind.
 

3.

Opferzeugenbetreuungsprogramme

 

Im Jahre 2021 gingen 2 Anträge von Organisationen ein. Über zwei Anträge aus 2020 war noch nicht entschieden worden. Zwei Organisationen wurden 9.630 € bewilligt. Ein Antrag wurde abgelehnt. Über einen Antrag ist noch nicht entschieden worden.

Seit Bestehen der Landesstiftung Opferschutz wurden 66 Organisationen gefördert, davon einige in Übereinstimmung mit den früher geltenden Zuwendungsrichtlinien mehrfach.

 

4.

Finanzierung

 

Die Landesstiftung Baden-Württemberg (heute: Baden-Württemberg Stiftung) hatte im Jahre 2001 der Landesstiftung Opferschutz insgesamt 12.500.000 DM = 6.391.148,50 € zugesagt, die nach Bedarf ausbezahlt worden sind. Diese Mittel waren im Laufe des Jahres 2010 vollständig aufgebraucht.

Mit Zuwendungsvertrag vom 11.02.2010 stellte die Baden-Württemberg Stiftung der Landesstiftung Opferschutz im Jahre 2010 bis zu 300.000 € und in den Jahren 2011, 2012 und 2013 jeweils weitere 400.000 € zur Verfügung. Etwaige Restmittel aus den einzelnen Jahren konnten seit 2010 nicht mehr auf das Folgejahr übertragen werden.

Die Finanzierung der Stiftungstätigkeit erfolgt seit 2014 aus Haushaltsmitteln. Gemeinnützigkeitsrechtliche und/oder steuerrechtliche Änderungen ergeben sich dadurch nach verbindlicher Auskunft der Finanzverwaltung nicht.

Mit Zuwendungsbescheid des Justizministeriums Baden-Württemberg vom 26.02.2015 wurden der Landesstiftung Opferschutz für die Jahre 2015 bis 2019 jedes Jahr 400.000 €, insgesamt 2.000.000 €, als Festbetragsfinanzierung gewährt. Mit dem Gesetz über den Nachtragshaushalt 2018/2019 vom 12.12.2018 wurde der jährlich zur Verfügung stehende Betrag für das Jahr 2019 auf 800.000 € erhöht. Diese deutliche Erhöhung der zur Verfügung stehenden Mittel hat es möglich gemacht, die Gewaltopfer mit erheblich höheren Beträgen zu unterstützen als davor.

Mit Zuwendungsbescheid des Justizministeriums Baden-Württemberg vom 29.02.2020 wurde der Landesstiftung Opferschutz für die fünf Haushaltsjahre 2020 bis 2024 eine Zuwendung von 4.000.000,00 € bewilligt, welche in den einzelnen Haushaltsjahren jeweils in Höhe von 800.000 € zur Verfügung steht.

 

5.

Haushaltsabrechnung 2021

 

Stiftungskapital am 01.01.2021 (100.000,00 DM) 51.129,19

Einnahmen:
Haushaltsmittel 800.000,00
Zinsen aus dem Stiftungskapital betrugen 2021 0,51 €    
abzüglich 0,13 € Abgeltungssteuer, mithin netto 0,38
Geldauflagen 1.400,00
Rückerstattung Auslagen aus 2020 324,00
Rückerstattung Zuwendungen 7.500,00
Durchgesetzte Regressansprüche 35.816,92

Gesamteinnahmen 845.041,30

Ausgaben:
Zuwendungen an Opfer 781.339,00
Unterstützungszahlungen an Opferzeugen-Organisationen 5.000,00
Personalkosten Geschäftsstelle 36.020,09
Fahrtkosten für Vorstand u. Zuwendungsausschuss 0,00
Kontoführungsgebühren 577,15
Rückerstattung zu viel bezahlter Regressleistungen 240,00
Sonstige Verwaltungsausgaben (Telefon, Porto, Büromaterial) 6.099,88
Sonstige Auslagen (Gerichts- u. Beglaubigungskosten) 0,00

Gesamtausgaben 829.276,12
     
Die gegenüber dem Haushaltsplan 2021 deutlich höheren Verwaltungsausgaben beruhten 2021 darauf, dass durch den Umzug der Landesstiftung Opferschutz in ihre neuen Räume in der Augustenstr. 15 Umzugskosten angefallen sind und wegen der entfallenden Mit-Nutzungsmöglichkeit der Besprechungsräume die Anschaffung neuer Möbel notwendig geworden ist.    
     
Restmittel am 31.12.2021 15.765,18
Die Restmittel sind am Jahresende verfallen und stehen dem Fiskus zu    
     
Stiftungskapital am 31.12.2021 (100.000,00 DM)
51.129,19
 
 
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6.

Haushaltsplan 2022

 

Stiftungskapital am 01.01.2022
51.129,19

Einnahmen:
Haushaltsmittel 800.000,00
Durchgesetzte Regressansprüche 25.00,00
Zinsen aus angelegten Geldern 0,00

Erwartete Gesamteinnahmen 825.000,00
 
Aus dem Stiftungskapital werden auch 2022 kaum Zinsen erwirtschaftet werden können.

Ausgaben:
Zuwendungen an Opfer 770.000,00
Unterstützungszahlungen an Opferzeugen-Organisationen 12.500,00
Personalkosten Geschäftsstelle 38.000,00
Ausgaben für Vorstand und Zuwendungsausschuss 1.500,00
Sonstige Verwaltungsausgaben 2.000,00
Gerichts-, Vollstreckungs- und Beglaubigungskosten 1.000,00

Voraussichtlich notwendige Gesamtausgaben 825.000,00
 
Erwartete Restmittel am 31.12.2022 0,00
 
Stiftungskapital am 31.12.2022 (100.000 DM) 51.129,19


Stuttgart, den 16.07.2022
 
Der Vorstand der Landesstiftung Opferschutz

gez. Eißer
Vorstandsvorsitzender
der Landesstiftung Opferschutz
  gez. Grasmück
stellvertretender Vorstandsvorsitzender
der Landesstiftung Opferschutz