Geschäftsbericht für das Jahr 2023

Landesstiftung Opferschutz
Der Vorstand

 

 

1. Tätigkeit der Stiftungsorgane

2. Individuelle Opferunterstützungen

3. Opferzeugenbetreuungsprogramme

4. Finanzierung

5. Haushaltsabrechnung 2022

6. Haushaltsplan 2024


1.

Tätigkeit der Stiftungsorgane

 

Das Kuratorium trat am 17.07.2023 zusammen.
Das Kuratorium hat den Vorstand entlastet und den Haushaltsplan für das Jahr 2023 gebilligt.

Vorsitzende Richterin am Landgericht a. D. Eßlinger-Graf wurde für eine weitere fünfjährige Amtsperiode zum Mitglied des Zuwendungs-ausschusses bestellt.

Die Satzung der Stiftung wurde neu gefasst. Die Zuwendungsrichtlinien wurden im Hinblick auf die Ablösung des Opferentschädigungsgesetzes durch die Regeln des Sozialgesetzbuchs XIV für Gewalttaten, die ab dem 01.01.2024 begangen werden, geändert und den neuen Regeln des sozialen Entschädigungsrechts angepasst.
Das Justizministerium hat diese Änderungen am 01.08.2023 genehmigt.

Der Vorstand und der Zuwendungsausschuss haben im Jahr 2023 siebenmal getagt.

Der Landesstiftung Opferschutz stand im Jahr 2023 ein Betrag von 824.230,72 € zur Verfügung.

800.000 € stammten aus Steuermitteln.

Zinsen aus dem Stiftungskapital sind in Höhe von 141,79 € angefallen, abzüglich 25% Kapitalertragssteuer (35,45 €) und Solidaritätszuschlag (1,94 €) verblieben tatsächlich 104,40 €.

Im Wege des Regresses wurden 2023 insgesamt 22.426,32 € eingenommen. Davon mussten wegen versehentlicher Überzahlungen 300 € zurückbezahlt werden, so dass die tatsächlichen Einnahmen aus Regressen insgesamt 22.126,32 € betragen haben. Beglaubigungskosten für Titelumschreibungen, Gerichts- oder Zwangsvollstreckungskosten sind 2023 nicht angefallen.
Erfreulicherweise konnten auch 2023 zahlreiche Regressansprüche auf einem den finanziellen Verhältnissen der Schuldner angemessenen Niveau abgeschlossen werden. Ein vollständiger Regress ist wegen der beschränkten finanziellen Leistungsfähigkeit der Schuldner nur selten möglich.

Die Einnahmen aus durchgesetzten Regressansprüchen haben sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:

  • 2011         7.665,17 €
  • 2012       17.420,27 €
  • 2013       23.424,00 €
  • 2014       13.831,70 €
  • 2015       17.739,91 €
  • 2016       18.162,64 €
  • 2017       21.986,82 €
  • 2018       34.443,88 €
  • 2019       30.770,23 €
  • 2020       26.023,06 €
  • 2021       35.576,92 €
  • 2022       33.656,64 €
  • 2023       22.126,32 €

Die Ausgaben für die individuelle Opferunterstützung betrugen 2023 762.100 €.

Die Ausgaben für Opferzeugenbetreuungsprogramme betrugen im Jahr 2023 19.630 €.

 

2.

Individuelle Opferunterstützungen

 

IIm Jahr 2023 sind 264 Neuanträge eingegangen. Von den aus dem Vorjahr noch anhängigen 44 Anträgen und den neu eingegangenen Anträgen wurden 238 Anträge erledigt. Am Ende des Jahres war über 70 Anträge noch nicht entschieden worden.

Von den 2023 erledigten 238 Anträgen wurden 51 abgelehnt (21,43 %), 186 Anträge waren erfolgreich (78,15 %). 1 Antrag wurde zurückgenommen.

Insgesamt wurden in diesen 186 Fällen Zahlungen von 792.600 € bewilligt (im Durchschnitt pro erfolgreichem Antrag etwa 4.261 €).Die Auszahlung erfolgt bei einem Teil der Bewilligungen vom Jahresende erst im Folgejahr.

Die bewilligten Zahlungen betrafen regelmäßig Schmerzensgeldersatz.

Die Ablehnung von Anträgen beruhte z. B. darauf, dass

  • die Gewalttaten keinen Bezug zu Baden-Württemberg hatten,
  • eine Entschädigung aus im eigenen Verhalten der Anspruchsteller liegenden Gründen unbillig wäre,
  • nur geringfügige Tatfolgen bestanden haben,
  • keine Gewalttat vorlag, sondern eine reine Straftat gegen das Vermögen oder eine Fahrlässigkeitstat,
  • die Antragsteller auf wiederholte Nachfragen nicht reagiert haben,
  • die Antragsteller die Möglichkeit hatten, ihre Ansprüche gegen die Täter oder z. B. in den Fällen eines Angriffs mittels eines Kraftfahrzeugs gegen den Verein Verkehrsopferhilfe e.V. mit zumutbarem Aufwand durchzusetzen,
  • die Antragsteller nicht bedürftig gewesen sind.
 

3.

Opferzeugenbetreuungsprogramme

 

Im Jahr 2023 gingen 2 Anträge von Organisation ein. Über beide Anträge wurde entschieden. Es wurden 15.000 € bewilligt.

Einem Verein wurde die schon in 2022 zugesagte Unterstützung in Höhe von 4.630,-- € im Jahr 2023 überwiesen.

Seit Bestehen der Landesstiftung Opferschutz wurden 68 Organisationen gefördert, davon einige in Übereinstimmung mit den früher geltenden Zuwendungsrichtlinien mehrfach.

 

4.

Finanzierung

 

Die Landesstiftung Baden-Württemberg (heute: Baden-Württemberg Stiftung) hatte im Jahre 2001 der Landesstiftung Opferschutz insgesamt 12.500.000 DM = 6.391.148,50 € zugesagt, die nach Bedarf ausbezahlt worden sind. Diese Mittel waren im Laufe des Jahres 2010 vollständig aufgebraucht.

Mit Zuwendungsvertrag vom 11.02.2010 stellte die Baden-Württemberg Stiftung der Landesstiftung Opferschutz im Jahre 2010 bis zu 300.000 € und in den Jahren 2011, 2012 und 2013 jeweils weitere 400.000 € zur Verfügung. Etwaige Restmittel aus den einzelnen Jahren konnten seit 2010 nicht mehr auf das Folgejahr übertragen werden.

Die Finanzierung der Stiftungstätigkeit erfolgt seit 2014 aus Haushaltsmitteln. Gemeinnützigkeitsrechtliche und/oder steuerrechtliche Änderungen ergeben sich dadurch nach verbindlicher Auskunft der Finanzverwaltung nicht.

Mit Zuwendungsbescheid des Justizministeriums Baden-Württemberg vom 26.02.2015 wurden der Landesstiftung Opferschutz für die Jahre 2015 bis 2019 jedes Jahr 400.000 €, insgesamt 2.000.000 €, als Festbetragsfinanzierung gewährt. Mit dem Gesetz über den Nachtragshaushalt 2018/2019 vom 12.12.2018 wurde der jährlich zur Verfügung stehende Betrag für das Jahr 2019 auf 800.000 € erhöht. Diese deutliche Erhöhung der zur Verfügung stehenden Mittel hat es möglich gemacht, die Gewaltopfer mit erheblich höheren Beträgen zu unterstützen als davor.

Mit Zuwendungsbescheid des Justizministeriums Baden-Württemberg vom 29.02.2020 wurde der Landesstiftung Opferschutz für die fünf Haushaltsjahre 2020 bis 2024 eine Zuwendung von 4.000.000,00 € bewilligt, welche in den einzelnen Haushaltsjahren jeweils in Höhe von 800.000 € zur Verfügung steht.

 

5.

Haushaltsabrechnung 2023

 

Stiftungskapital am 01.01.2023 (100.000,00 DM) 51.129,19

Einnahmen:
Haushaltsmittel 800.000,00
Zinsen aus dem Stiftungskapital betrugen 2022 0,51 €    
abzüglich 37,39 € Abgeltungssteuer, mithin netto 104,40
Durchgesetzte Regressansprüche 34.645,73
Für ein Opfer bestimmte Zahlung eines Täters 1.000,00
Rückzahlung einer Zuwendung durch ein Opfer 34.645,73

Gesamteinnahmen 834.646,11

Ausgaben:
Zuwendungen an Opfer 762.100,00
Unterstützungszahlungen an Opferzeugen-Organisationen 19.630,00
Personalkosten Geschäftsstelle 36.581,78
Fahrtkosten für Vorstand u. Zuwendungsausschuss 1.071,51
Kontoführungsgebühren 711,75
Rückerstattung zu viel bezahlter Regressleistungen 300,00
Sonstige Verwaltungsausgaben 2.526,59
Weiterleitung der Zahlung eines Täters an ein Opfer 1.000,00

Gesamtausgaben 823.921,63
     
Restmittel am 31.12.2022 309,09
Die Restmittel sind am Jahresende verfallen und stehen dem Fiskus zu    
     
Stiftungskapital am 31.12.2023 (100.000,00 DM)
51.129,19
 

 
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6.

Haushaltsplan 2024

 

Stiftungskapital am 01.01.2024
51.129,19

Einnahmen:
Haushaltsmittel 800.000,00
Durchgesetzte Regressansprüche 25.00,00
Zinsen aus angelegten Geldern 100,00

Erwartete Gesamteinnahmen 825.100,00

Ausgaben:
Zuwendungen an Opfer 770.100,00
Unterstützungszahlungen an Opferzeugen-Organisationen 10.000,00
Personalkosten Geschäftsstelle 39.000,00
Ausgaben für Vorstand und Zuwendungsausschuss 1.000,00
Sonstige Verwaltungsausgaben 4.000,00
Gerichts-, Vollstreckungs- und Beglaubigungskosten 1.000,00

Voraussichtlich notwendige Gesamtausgaben 825.000,00
 
Erwartete Restmittel am 31.12.2024 0,00
 
Stiftungskapital am 31.12.2024 (100.000 DM) 51.129,19


Stuttgart, den 16.02.2024
 
Der Vorstand der Landesstiftung Opferschutz

gez. Eißer
Vorstandsvorsitzender
der Landesstiftung Opferschutz
  gez. Grasmück
stellvertretender Vorstandsvorsitzender
der Landesstiftung Opferschutz