Im Jahr 2004 (bis zum 30. Juni)
sind 93 Anträge für 103 Personen eingegangen
(2001 bis 2003: 379 Anträge für 425 Personen).
Positiv beschieden wurden 58 Anträge – 17 noch
aus 2002/03 – für 67 Empfänger
(2001 bis 2003: 205 Anträge für 257 Empfänger).
Davon waren 48 weiblichen, 19 männlichen Geschlechts
(2001 bis 2003: 163 weiblich, 94 männlich).
Insgesamt wurden Zuwendungen in Höhe von 287.200
Euro bewilligt
(2001 bis 2003: 1.374.800 Euro).
Davon entfielen auf materiellen Schadensausgleich 61.200
Euro (01 bis 03: 367.000 Euro) auf Schmerzensgeldersatz
226.000 Euro (01 bis 03: 1.007.800 Euro).
Die Zuwendungen verteilten sich auf
- Tötungsdelikte 39.000 Euro (01 bis 03: 209.500
Euro)
- Körperverletzungen 92.200 Euro (01 bis 03: 648.300
Euro)
- Sexualdelikte 118.000 Euro (01 bis 03: 456.000 Euro)
- Raub, Bedrohung 32.000 Euro (01 bis 03: 12.500 Euro)
- gemeingefährliche Verbrechen 6.000 Euro (01 bis
03: 48.500 Euro).
Strafurteile lagen in 36 (01 bis 03: 137), Schadensersatztitel
in 7 Fällen (01 bis 03: 58) vor.
Von den Zuwendungsempfängern waren 39 Deutsche (01
bis 03: 189), 28 ausländische Staatsangehörige
(01 bis 03: 68).
Zwei Taten wurden außerhalb von Baden-Württemberg
begangen (01 bis 03: 11).
Von den positiv beschiedenen Anträgen sind eingegangen
über
- den Weissen Ring 29 (01 bis 03: 83)
- andere Opferhilfeorganisationen 3 (01 bis 03: 5)
- Versorgungsämter 1 (01 bis 03: 10)
- Polizeidienststellen 1 (01 bis 03: 7)
- Jugendämter, Gerichtshilfe u.a. staatliche Stellen
2 (01 bis 03: 10)
- Rechtsanwälte 9 (01 bis 03: 44)
- und unmittelbar von den Antragstellern 13 (01 bis 03:
46).
Abgelehnt werden mussten 39 Anträge (01 bis 03: 140).
In 11 Fällen lagen keine Gewalttaten im Sinne der
Zuwendungsrichtlinien vor, in zwei Fällen fehlte der
Bezug zu Baden-Württemberg. Keine Bedürftigkeit
bestand in 4 Fällen, realisierbare Ersatzansprüche
gegen den Täter hatten 7 Antragssteller. Die Schmerzensgeldschwelle
nach Abschnitt II/5 ZRL war in 12 Fällen nicht erreicht.
Drei Fälle betrafen Alttaten ohne nachwirkende Tatfolgen.
30 Anträge, davon einer aus dem Jahr 2002, 4 aus dem
Jahr 2003, sind noch nicht entscheidungsreif bzw. ruhen.
Regress (Abschnitt II/3/2 ZRL) konnte genommen werden in
einem Fall (OS 24/03) in Höhe von 300 Euro (2001 bis
2003 in 5 Fällen in Höhe von zusammen 29.030,80
Euro).
|