Rechenschaftsbericht zur Sitzung des Kuratoriums
am 23.07.2004

Landesstiftung Opferschutz
Der Vorstand

 

 


1. Individuelle Opferunterstützungen 2. Finanzierungshilfen für Opferzeugen- und Gewaltopfer-Betreuungs-Programme


1.

Individuelle Opferunterstützungen

 

Im Jahr 2004 (bis zum 30. Juni) sind 93 Anträge für 103 Personen eingegangen
(2001 bis 2003: 379 Anträge für 425 Personen).

Positiv beschieden wurden 58 Anträge – 17 noch aus 2002/03 – für 67 Empfänger
(2001 bis 2003: 205 Anträge für 257 Empfänger).

Davon waren 48 weiblichen, 19 männlichen Geschlechts
(2001 bis 2003: 163 weiblich, 94 männlich).

Insgesamt wurden Zuwendungen in Höhe von 287.200 Euro bewilligt
(2001 bis 2003: 1.374.800 Euro).

Davon entfielen auf materiellen Schadensausgleich 61.200 Euro (01 bis 03: 367.000 Euro) auf Schmerzensgeldersatz 226.000 Euro (01 bis 03: 1.007.800 Euro).

Die Zuwendungen verteilten sich auf

  • Tötungsdelikte 39.000 Euro (01 bis 03: 209.500 Euro)
  • Körperverletzungen 92.200 Euro (01 bis 03: 648.300 Euro)
  • Sexualdelikte 118.000 Euro (01 bis 03: 456.000 Euro)
  • Raub, Bedrohung 32.000 Euro (01 bis 03: 12.500 Euro)
  • gemeingefährliche Verbrechen 6.000 Euro (01 bis 03: 48.500 Euro).

Strafurteile lagen in 36 (01 bis 03: 137), Schadensersatztitel in 7 Fällen (01 bis 03: 58) vor.

Von den Zuwendungsempfängern waren 39 Deutsche (01 bis 03: 189), 28 ausländische Staatsangehörige (01 bis 03: 68).

Zwei Taten wurden außerhalb von Baden-Württemberg begangen (01 bis 03: 11).

Von den positiv beschiedenen Anträgen sind eingegangen über

  • den Weissen Ring 29 (01 bis 03: 83)
  • andere Opferhilfeorganisationen 3 (01 bis 03: 5)
  • Versorgungsämter 1 (01 bis 03: 10)
  • Polizeidienststellen 1 (01 bis 03: 7)
  • Jugendämter, Gerichtshilfe u.a. staatliche Stellen 2 (01 bis 03: 10)
  • Rechtsanwälte 9 (01 bis 03: 44)
  • und unmittelbar von den Antragstellern 13 (01 bis 03: 46).

Abgelehnt werden mussten 39 Anträge (01 bis 03: 140).

In 11 Fällen lagen keine Gewalttaten im Sinne der Zuwendungsrichtlinien vor, in zwei Fällen fehlte der Bezug zu Baden-Württemberg. Keine Bedürftigkeit bestand in 4 Fällen, realisierbare Ersatzansprüche gegen den Täter hatten 7 Antragssteller. Die Schmerzensgeldschwelle nach Abschnitt II/5 ZRL war in 12 Fällen nicht erreicht. Drei Fälle betrafen Alttaten ohne nachwirkende Tatfolgen.

30 Anträge, davon einer aus dem Jahr 2002, 4 aus dem Jahr 2003, sind noch nicht entscheidungsreif bzw. ruhen.

Regress (Abschnitt II/3/2 ZRL) konnte genommen werden in einem Fall (OS 24/03) in Höhe von 300 Euro (2001 bis 2003 in 5 Fällen in Höhe von zusammen 29.030,80 Euro).

 

2.

Finanzierungshilfen für Opferzeugen- und Gewaltopfer-Betreuungs-Programme

 

Im Jahr 2004 (bis 30.6.) wurden 7 gemeinnützigen Organisationen zur Durchführung bzw. Weiterführung von Opferzeugenbetreuungs-Projekten Finanzierungshilfen im Gesamtbetrag von 112.450 Euro bewilligt (2001 bis 2003: 33 Finanzierungsbeihilfen im Gesamtbetrag von 784.180 Euro).

Im Einzelnen erhielten:

  • Der Verein Notruf und Beratung für sexuell missbrauchte Frauen und Mädchen Mannheim weitere 30.000 Euro
    (Folgeantrag zu OS 66/02)
  • der Verein Frauen helfen Frauen Ravensburg weitere 7.450 Euro
    (Folgeantrag zu OS 101/02)
  • der Verein Wildwasser Esslingen 15.000 Euro
  • die Beratungsstelle für Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution des Diakonischen Werks Heilbronn weitere 20.000 Euro
    (Folgeantrag zu OS 49/01)
  • der Verein Frauen helfen Frauen Zollernalbkreis weitere 20.000 Euro
    (Folgeantrag zu OS 28/03)
  • der Verein „Aufschrei“ Offenburg weitere 10.000 Euro
    (Folgeantrag zu OS 46/01)
  • und der Verein Frauen helfen Frauen Heidelberg 10.000 Euro.

Eine Anfrage des Vereins „Initiative Sicherer Landkreis e. V. Waiblingen musste abschlägig beschieden werden.

Ein Antrag des Vereins Notruf – Frauen gegen sexuelle Gewalt Tübingen ist noch anhängig.

 

Herbert Schmid
Vorsitzender des Vorstands
der Landesstiftung Opferschutz