Informationsblatt der Landesstiftung Opferschutz

  1. Die am 20. März 2001 vom Land Baden-Württemberg errichtete Landesstiftung Opferschutz hat ihre Tätigkeit im Sommer 2001 aufgenommen. Die Stiftungstätigkeit wurde in der Zeit von 2001 bis einschließlich 2013 durch Zuwendungen der Baden-Württemberg Stiftung finanziert. Ab 2014 erfolgt die Finanzierung aus Haushaltsmitteln.
    Anträge auf Unterstützung können bei der Stiftung oder bei den Außenstellen des WEISSEN RINGS in Baden-Württemberg, mit dem die Stiftung eng zusammenarbeitet, gestellt werden.
  2. Die Landesstiftung kann Hilfe für Opfer von Gewalttaten durch eine finanzielle Zuwendung gewähren. Diese beträgt bis zu 10.000 Euro für Schmerzensgeldersatz und bis zu 10.000 Euro für materiellen Schadensausgleich. Verstirbt ein Opfer einer Gewalttat an den Folgen der Tat, können auch Hinterbliebene des Tatopfers unterstützt werden, wenn sie von den Folgen der Straftat besonders betroffen sind.

    Eine Unterstützung ist nur möglich, wenn die Tat in Baden-Württemberg begangen worden ist oder das Tatopfer im Zeitpunkt der Tat in Baden-Württemberg gewohnt hat.
  3. Über die Leistungen hinaus, die Gewaltopfer nach dem Opferentschädigungsgesetz bzw. nach dem Sozialgesetzbuch XIV von der Versorgungsverwaltung erhalten (z. B. Heilbehandlung, berufliche Rehabilitation, Renten bei Minderung der Erwerbsfähigkeit, Witwen- und Waisenrenten) kann die Landesstiftung sämtliche unmittelbaren und mittelbaren materiellen Tatfolgen berücksichtigen. Hierzu gehören Sachschäden und auch Vermögenseinbußen, soweit sie die Existenzgrundlage des Opfers gefährden.
    Bei schweren gesundheitlichen oder psychischen Tatfolgen kann die Stiftung Schmerzensgeldersatz gewähren, wenn das Opfer bedürftig ist und seine Schmerzensgeldansprüche gegen den Täter/die Täterin nicht durchsetzen kann. Der Schwerpunkt der Unterstützungsleistungen der Stiftung liegt seit Jahren beim Schmerzensgeldersatz.

    Mit den Leistungen der Stiftung kann und soll nur ein Teilausgleich der materiellen oder immateriellen Folgen einer Gewalttat erfolgen. Der Täter/die Täterin, aber auch staatliche und andere Stellen (Sozialversicherungsträger, Versorgungsverwaltung, Krankenkassen, Entschädigungsfonds nach § 12 Pflichtversicherungsgesetz) sollen durch die Leistungen der Stiftung nicht entlastet werden. Die Stiftung kann aber in dringenden Fällen in Vorleistung treten und sich die Ansprüche insoweit abtreten lassen.

    Eine Unterstützung setzt grundsätzlich voraus, dass der Täter/die Täterin wegen der Tat strafgerichtlich verurteilt worden ist. Die Stiftung kann Zuwendungen aber auch sonst gewähren, wenn die Tat hinreichend sicher nachgewiesen werden kann, insbesondere, wenn im Verfahren nach dem Opferentschädigungsgesetz bzw. dem Sozialgesetzbuch XIV festgestellt worden ist, dass der Antragsteller/die Antragstellerin Opfer einer Gewalttat geworden ist. An gerichtliche Feststellungen ist die Stiftung nicht gebunden.
  4. Eine unmittelbare persönliche Beratung, Betreuung und Begleitung von Opfern während des Strafverfahrens kann die Landesstiftung nicht leisten. Hier engagieren sich der WEISSE RING und andere Opferinitiativen. Die Stiftung kann jedoch gemeinnützige oder ehrenamtlich tätige Opferbetreuungsorganisationen durch eine einmalige finanzielle Zuwendung bis zum Betrag von 10.000 Euro unterstützen.
  5. Wenn Sie (individuelle) Hilfe von der Landesstiftung benötigen, benützen Sie bitte das unter „Antragsformulare“ angebotene Formular. Sie können sich aber auch an eine der Außenstellen des WEISSEN RINGS in Baden-Württemberg wenden oder bei der Stiftung ein Antragsformular anfordern.

    Es ist nicht sinnvoll, Anträge bereits unmittelbar nach der Tat zu stellen, da die Stiftung eine Entscheidung über eine Unterstützung regelmäßig erst treffen kann, wenn das Strafurteil vorliegt. Bleibt der Täter/die Täterin unbekannt, sollten Anträge auf Unterstützung erst nach Abschluss der Ermittlungen gestellt werden.  

Anschriften:  
Landesstiftung Opferschutz
Augustenstr. 15
70178 Stuttgart
Tel. 0711  284 6454
Fax 0711  284 7268
E-Mail: landesstiftung-opferschutz@arcor.de

Landesbüro WEISSER RING
in Baden-Württemberg
Eugensplatz 5, 70184 Stuttgart
Tel. 0711  90 71 39 90
Fax 0711  2 36 08 40
E-Mail: lbbawue@weisser-ring.de

Vorsitzende des Kuratoriums der Stiftung: Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges MdL
Vorsitzender des Vorstands: Präsident des Landgerichts a. D. Wolfgang Eißer