Informationsblatt der Landesstiftung Opferschutz
- Die am 20. März 2001 vom Land Baden-Württemberg
errichtete Landesstiftung Opferschutz hat ihre Tätigkeit
im Sommer 2001 aufgenommen. Die Stiftungstätigkeit
wurde in der Zeit von 2001 bis einschließlich 2013
durch Zuwendungen der Baden-Württemberg Stiftung finanziert.
Ab 2014 erfolgt die Finanzierung aus Haushaltsmitteln.
Anträge auf Unterstützung können bei der
Stiftung oder bei den Außenstellen des WEISSEN RINGS
in Baden-Württemberg, mit dem die Stiftung eng zusammenarbeitet,
gestellt werden.
- Die Landesstiftung kann Hilfe für Opfer von Gewalttaten
durch eine finanzielle Zuwendung gewähren. Diese beträgt
bis zu 10.000 Euro für Schmerzensgeldersatz und bis
zu 10.000 Euro für materiellen Schadensausgleich. Verstirbt
ein Opfer einer Gewalttat an den Folgen der Tat, können
auch Hinterbliebene des Tatopfers unterstützt werden,
wenn sie von den Folgen der Straftat besonders betroffen
sind.
Eine Unterstützung ist nur möglich, wenn die Tat
in Baden-Württemberg begangen worden ist oder das Tatopfer
im Zeitpunkt der Tat in Baden-Württemberg gewohnt hat.
- Über die Leistungen hinaus, die Gewaltopfer nach
dem Opferentschädigungsgesetz bzw. nach dem Sozialgesetzbuch
XIV von der Versorgungsverwaltung erhalten (z. B. Heilbehandlung,
berufliche Rehabilitation, Renten bei Minderung der Erwerbsfähigkeit,
Witwen- und Waisenrenten) kann die Landesstiftung sämtliche
unmittelbaren und mittelbaren materiellen Tatfolgen berücksichtigen.
Hierzu gehören Sachschäden und auch Vermögenseinbußen,
soweit sie die Existenzgrundlage des Opfers gefährden.
Bei schweren gesundheitlichen oder psychischen Tatfolgen
kann die Stiftung Schmerzensgeldersatz gewähren, wenn
das Opfer bedürftig ist und seine Schmerzensgeldansprüche
gegen den Täter/die Täterin nicht durchsetzen
kann. Der Schwerpunkt der Unterstützungsleistungen
der Stiftung liegt seit Jahren beim Schmerzensgeldersatz.
Mit den Leistungen der Stiftung kann und soll nur ein Teilausgleich
der materiellen oder immateriellen Folgen einer Gewalttat
erfolgen. Der Täter/die Täterin, aber auch staatliche
und andere Stellen (Sozialversicherungsträger, Versorgungsverwaltung,
Krankenkassen, Entschädigungsfonds nach § 12 Pflichtversicherungsgesetz)
sollen durch die Leistungen der Stiftung nicht entlastet
werden. Die Stiftung kann aber in dringenden Fällen
in Vorleistung treten und sich die Ansprüche insoweit
abtreten lassen.
Eine Unterstützung setzt grundsätzlich voraus,
dass der Täter/die Täterin wegen der Tat strafgerichtlich
verurteilt worden ist. Die Stiftung kann Zuwendungen aber
auch sonst gewähren, wenn die Tat hinreichend sicher
nachgewiesen werden kann, insbesondere, wenn im Verfahren
nach dem Opferentschädigungsgesetz bzw. dem Sozialgesetzbuch
XIV festgestellt worden ist, dass der Antragsteller/die
Antragstellerin Opfer einer Gewalttat geworden ist. An gerichtliche
Feststellungen ist die Stiftung nicht gebunden.
- Eine unmittelbare persönliche Beratung, Betreuung
und Begleitung von Opfern während des Strafverfahrens
kann die Landesstiftung nicht leisten. Hier engagieren sich
der WEISSE RING und andere Opferinitiativen. Die Stiftung
kann jedoch gemeinnützige oder ehrenamtlich tätige
Opferbetreuungsorganisationen durch eine einmalige finanzielle
Zuwendung bis zum Betrag von 10.000 Euro unterstützen.
- Wenn Sie (individuelle) Hilfe von der Landesstiftung
benötigen, benützen Sie bitte das unter „Antragsformulare“
angebotene Formular. Sie können sich aber auch an eine
der Außenstellen des WEISSEN RINGS in Baden-Württemberg
wenden oder bei der Stiftung ein Antragsformular anfordern.
Es ist nicht sinnvoll, Anträge bereits unmittelbar
nach der Tat zu stellen, da die Stiftung eine Entscheidung
über eine Unterstützung regelmäßig
erst treffen kann, wenn das Strafurteil vorliegt. Bleibt
der Täter/die Täterin unbekannt, sollten Anträge
auf Unterstützung erst nach Abschluss der Ermittlungen
gestellt werden.
Anschriften:
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Landesstiftung Opferschutz
Augustenstr. 15
70178 Stuttgart
Tel. 0711 284 6454
Fax 0711 284 7268
E-Mail: landesstiftung-opferschutz@arcor.de
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Landesbüro WEISSER
RING
in Baden-Württemberg
Eugensplatz 5, 70184 Stuttgart
Tel. 0711 90 71 39 90
Fax 0711 2 36 08 40
E-Mail: lbbawue@weisser-ring.de |
Vorsitzende des Kuratoriums der Stiftung:
Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges
MdL |
Vorsitzender des Vorstands: Präsident
des Landgerichts a. D. Wolfgang Eißer |
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