Wer steht hinter der Landesstiftung Opferschutz?



Kuratorium

Ständige Mitglieder sind die Justizministerin/der Justizminister, die Innenministerin/der Innenminister und die/der Opferbeauftragte der Landesregierung.

Als weitere Mitglieder wurden entsendet:

  • Vom Justizministerium:
    Achim Brauneisen, Generalstaatsanwalt

  • Vom Innenministerium:
    Sandra Zarges, Landeskriminaldirektorin

  • Vom Landtag:
    Thomas Hentschel (Bündnis 90/Grüne) MdL
    Arnulf Freiherr v. Eyb (CDU) MdL
    Rüdiger Klos (AfD) MdL
    Jonas Weber (SPD) MdL
    Niko Reith (FDP) MdL

  • Vom WEISSEN RING e.V.:
    Manfred Stehle,
    Ministerialdirektor a.D.

  • Von der Rechtsanwaltskammer in BW:
    Urs-Gunther Heck
    , Rechtsanwalt

  • Von der Gerichtshilfe:
    Uta Schwarz


  • Von der Baden-Württemberg Stiftung:
    Theresia Bauer, Geschäftsführerin

  • Vom Justizministerium benanntes Mitglied:
    Andreas Noack

 

Aufgaben

  • Berufung des Vorstandes und des Zuweisungsausschusses

  • Entlastung des Vorstandes

  • Änderung der Satzung und der Zuwendungsrichtlinien

  • Überwachung der Stiftungstätigkeit

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Vorstand

  • Vorsitzender:
    Wolfgang Eißer, Präsident des Landgerichts a. D.

  • Stellvertretender Vorsitzender:
    Hartmut Grasmück
    , Polizeipräsident a. D. und Landesvorsitzender des WEISSEN RING e.V. in Baden-Württemberg

Aufgaben

  • Verwaltung des Stiftungsvermögens

  • Genehmigung von Zuwendungen

  • Berichterstattung und Rechnungslegung
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Zuwendungsausschuss

Geborene Mitglieder des Zuwendungsausschusses sind der Vorsitzende des Vorstands Wolfgang Eißer und der stellvertretende Vorsitzende Hartmut Grasmück.
Als weitere Mitglieder wurden berufen:

  • Ulrich Fink,
    Abteilungspräsident im Regierungspräsidium Stuttgart a. D.

  • Klaus Armbrust,
    Oberstaatsanwalt a. D.

  • Belinda Hoffmann,
    Kriminaloberrätin a. D.

  • Cornelie Eßlinger-Graf,
    Vorsitzende Richterin am LG a. D.

  • Jennifer Lautensack,
    Polizeidirektorin

 

Aufgaben

  • Entscheidung über individuelle Unterstützung nach Maßgabe der Zuwendungsrichtlinien
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