Zuwendungsrichtlinien (Fassungen 2010 und 2023)

Zuwendungsrichtlinien 2010

Zuwendungsichtlinien 2023

 

Die Zuwendungsrichtlinien können Sie auch als PDF-Datei herunterladen:

Zuwendungsrichtlinien 2010 (pdf-Datei)

Zuwendungsrichtlinien 2023 (pdf-Datei)


Das soziale Entschädigungsrecht hat sich seit dem 01.01.2024 geändert. Das Opferentschädigungsgesetz ist durch das Sozialgesetzbuch XIV abgelöst worden. Für alle Gewalttaten, die vor dem 01.01.2024 begangen worden sind, gelten die Regeln des Opferentschädigungsgesetzes weiter. Für alle Gewalttaten, die ab dem 01.01.2024 begangen worden sind, gelten die neuen Regelungen des Sozialgesetzbuches XIV.

Die Landesstiftung Opferschutz hat ihre Zuwendungsrichtlinien bislang an den Regelungen des Opferentschädigungsgesetzes ausgerichtet. Mit dem Inkrafttreten des Sozialgesetzbuches XVI hat die Landesstiftung Opferschutz ihre Zuwendungsrichtlinien den neuen Regelungen angepasst.

Für alle Gewalttaten, die vor dem 01.01.2024 begangen worden sind, gelten die Zuwendungsrichtlinien in der Fassung vom 17.02.2010.

Für alle Gewalttaten, die ab dem 01.01.2024 begangen worden sind, gelten die Zuwendungsrichtlinien in der Fassung vom 17.07.2023.

Es sind deswegen beide Fassungen der Zuwendungsrichtlinien aufgeführt. Welche Fassung für ein Opfer einer Gewalttat gilt, richtet sich nach dem Zeitpunkt der Tat.