Zuwendungsrichtlinien
(Fassungen 2010 und 2023)
Zuwendungsrichtlinien
2010
Zuwendungsichtlinien
2023
Die Zuwendungsrichtlinien können Sie auch
als PDF-Datei herunterladen:
Zuwendungsrichtlinien
2010 (pdf-Datei)
Zuwendungsrichtlinien
2023 (pdf-Datei)
Das soziale Entschädigungsrecht hat sich seit dem 01.01.2024 geändert. Das Opferentschädigungsgesetz ist durch das Sozialgesetzbuch XIV abgelöst worden. Für alle Gewalttaten,
die vor dem 01.01.2024 begangen worden sind, gelten die Regeln
des Opferentschädigungsgesetzes weiter. Für alle Gewalttaten,
die ab dem 01.01.2024 begangen worden sind, gelten die neuen Regelungen
des Sozialgesetzbuches XIV.
Die Landesstiftung Opferschutz hat ihre Zuwendungsrichtlinien
bislang an den Regelungen des Opferentschädigungsgesetzes
ausgerichtet. Mit dem Inkrafttreten des Sozialgesetzbuches XVI
hat die Landesstiftung Opferschutz ihre Zuwendungsrichtlinien
den neuen Regelungen angepasst.
Für alle Gewalttaten, die vor dem 01.01.2024
begangen worden sind, gelten die Zuwendungsrichtlinien
in der Fassung vom 17.02.2010.
Für alle Gewalttaten, die ab dem 01.01.2024
begangen worden sind, gelten die Zuwendungsrichtlinien
in der Fassung vom 17.07.2023.
Es sind deswegen beide Fassungen der Zuwendungsrichtlinien aufgeführt.
Welche Fassung für ein Opfer einer Gewalttat gilt, richtet
sich nach dem Zeitpunkt der Tat.
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